Was Du als Vermieter über COVID-19 wissen musst!

Lieber Vermieter, hier findest Du alle wichtigen Infos zu den aktuellen Corona Maßnahmen.

Ende der Quarantänepflicht

ab 1. August 2022

Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch mit einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings an bestimmte Verkehrsbeschränkungen gebunden. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine FFP2-Maske getragen werden muss. 

Ausnahmen und Betretungsverbote 

  • Künftig gilt statt einer 10-tägigen Quarantäne eine Verkehrsbeschränkung, aus der nach 5 Tagen eine Freitestung möglich ist.  
  • Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt.
  • Arbeiten mit positivem Test ist künftig möglich, wenn eine Maske getragen wird, ausgenommen davon sind Jobs, bei denen das durchgehende Tragen einer Maske das Arbeiten unmöglich macht.  
  • Wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen, gibt es keine Beschränkungen.
  • Risikogruppen müssen nicht am Arbeitsplatz tätig sein, wenn es dort keine geeignete Schutzeinrichtung gibt.
  • Die Verordnung zur Dienstfreistellung von Risikogruppen wird per 1. August wieder in gewohnter Form aktiviert - die Regelung wird vorerst bis Ende Oktober befristet.
  • Der Besuch von Gasthäusern etc. ist möglich, allerdings nur mit Maske - Konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Diese Beschränkungen gelten bereits bei einem positiven Antigentest, fallen aber, wenn dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt wird. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Änderungen beim Grünen Pass

ab 1. August 2022

Änderungen im Grünen Pass
Mit 1. Juni entfallen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Impfungen. Sie sind weiterhin medizinisch empfohlen, aber nicht mehr Voraussetzung für das Ausstellen eines Impfzertifikats. Diese Regelung trägt den seltenen Ausnahmen Rechnung, in denen der Mindestabstand - meist geringfügig - unterschritten wurde.

Berücksichtigung der Genesung entfällt

  • Den aktuellen Anwendungsempfehlungen des nationalen Impfgremiums folgend, wird eine vorangegangene Genesung bei der Erstellung von Impfzertifikaten nicht mehr berücksichtigt. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes immunologisches Ereignis. Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.
  • Für die Änderungen beim Grünen Pass gilt eine generelle Übergangsfrist bis 23. August. Bis dahin behalten gültige und bereits ausgestellte Impfzertifikate ihre Gültigkeit. Über den Sommer werden die Impfzertifikate auf Basis der Änderungen neu ausgestellt.

Testmöglichkeiten

Aktuelle Regelungen für Ein- und Rückreisen

Icons 5 Regeln

Die 5 Regeln der Hygienemaßnahmen zum Download und Weiterverwendung
Plakat mit Logos

Übersicht Ärzte

der Region Schladming-Dachstein 

Hier findest Du eine Übersicht der Ärzte der Region Schladming-Dachstein.

Bitte unbedingt telefonisch vorher anmelden und dann erst den Arzt in seiner Praxis aufsuchen!

Tipps für das Stornogespräch

Training für Rezeption & Reservierung
Hier findest Du Formulierungshilfen bei nicht versichterten Stornierungen sowie Tipps um Argumente zu entkräften. 

Taskforce

In einer Task-Force werden Maßnahmen seitens der Vertreter von Gemeinden, Fachärzten, Touristikern und Bergbahnen ausgearbeitet. Die Task-Force gibt es bereits seit dem Frühjahr für Schladming und wurde im Sommer auf die Region Schladming-Dachstein ausgeweitet.
Bei Fragen kannst Du Dich gerne jederzeit an corona@schladming-dachstein.at wenden. 

 

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